Wissen von A bis Z

A

Bei einem zu klärenden Problem sprechen Sie bitte zuerst mit der Person, die es betrifft. Falls das Problem so nicht gelöst werden kann, ist der Klassenlehrer der Ansprechpartner. Natürlich stehen auch die Klassenelternsprecher zur Verfügung und – als letzte Instanz – die Schulleiterin.

B

Unterrichtsbefreiungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Bei Befreiungen für einen Tag wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung, bei zwei Tagen und mehr liegt die Entscheidung bei der Schulleitung. Ihr Antrag muss mindestens eine Woche vorher eingehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass laut Bayerischem Kultusministerium Unterrichtsbefreiungen vor oder nach den Schulferien wegen geplanter früherer Flüge grundsätzlich nicht genehmigt werden dürfen.

Details finden Sie hier.

C

Unsere schulischen Feste werden von unserem Schulchor musikalisch umrahmt. Er probt einmal die Woche. Für die Schüler ist die Teilnahme freiwillig, sie sollten sich verbindlich für ein ganzes Schuljahr anmelden. Der Chor kann nur gebildet werden, sofern es dafür von der Regierung von Oberbayern Förderstunden gibt.

D

Differenzierung fördert das bewusste, selbstständige Lernen und Handeln jedes einzelnen Kindes und stärkt sein Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Sie ermöglicht den Schülern, grundlegende Ziele des Unterrichts auf unterschiedlichem Niveau, in unterschiedlichem Arbeitstempo und auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen. Die von den Lehrern bestimmten Formen der Differenzierung werden durch solche ergänzt, in denen Kinder ihren Lernprozess weitgehend selbstständig planen und gestalten können. Fächerübergreifender Unterricht ist ebenso obligatorisch wie Gruppen- und Partnerarbeit, Freiarbeitsphasen und Wochenplanarbeit.

E

In Erziehungsfragen, für das Schulleben und die Mitarbeit in den schulischen Gremien sind Sie als Eltern für uns wichtige Partner. Sie können Klassen bei Ausflügen begleiten, beim Backen, Kochen, Basteln unterstützen, Kuchen oder Ähnliches für Feiern beitragen, Feste organisieren oder sich im Elternbeirat oder im Förderverein engagieren. Wir danken schon jetzt für Ihre Mitarbeit!

F

Erst nach der Fahrradprüfung in der 4. Klasse soll Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Bedenken Sie, dass Ihr Kind im Grundschulalter nachweislich im Verkehr mit dem Fahrrad überfordert ist. Es ist dann einem hohen Risiko ausgesetzt.

G

gibt es an unserer Schule –Sie erhalten nähere Informationen auf unserer Homepage (→ Ganztagsklassen).

H

In der Schule herrscht Handyverbot. Ausnahmefälle sprechen Sie bitte mit der Klassenlehrkraft ab.

I / J

Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft getreten. Die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, den Zugang zum Unterricht in allen Schularten gleichberechtigt sicherzustellen. Inklusion ist damit eine verbindliche Aufgabe aller Schulen. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderung am schulischen Leben ohne Ausgrenzung und Diskriminierung.

K

Der ab dem Schuljahr 2014/15 in Kraft getretene neue Grundschullehrplan „LehrplanPLUS“ stellt das kompetenzorientierte Lernen in den Vordergrund. Im kompetenzorientierten Unterricht sind die Themen und Aufgabenstellungen so offen und vielfältig, dass alle Schülerinnen und Schüler passende und motivierende Lern- und Übungsmöglichkeiten vorfinden und Aufgaben entsprechend ihrem jeweiligen Leistungsniveau bearbeiten können. https://www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/grundschule

L

… zu haben ist keine Schande! Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, lassen Sie es bitte zu Hause und benachrichtigen Sie sofort die Schule und den Hort/die Mittagsbetreuung. Behandeln Sie Ihr Kind mit einem entsprechenden Mittel, dann darf es wieder in die Schule. Informieren Sie das Sekretariat dann bitte schriftlich (auch gerne per E-mail), dass Sie die Behandlung durchgeführt haben und Ihr Kind wieder läusefrei ist.

M

Die Nachbarschaftshilfe Oberschleißheim e.V. bietet montags bis freitags von 11:20 – 15:30 Uhr an der Grundschule in der Parksiedlung eine Schülermittagsbetreuung an. Hier haben die Kinder viele Entfaltungsmöglichkeiten: basteln, malen, singen, lesen, werken, natürlich auch Freispiele, Kinderkonferenz, Jahreszeiten erleben usw. Dieses Angebot richtet sich an berufstätige Eltern.
Auskunft über das Büro der Nachbarschaftshilfe unter:

 https://nbh-osh.de/angebot/familien/mittagsbetreuung/

N

Zu Beginn eines jeden Schuljahres bitten wir Sie, den so genannten Notfallzettel mit wichtigen Telefonnummern und Ansprechpartnern für den Notfall auszufüllen. Falls sich während des Schuljahres hierbei bei Ihnen Änderungen ergeben, bitten wir Sie dringend, diese umgehend der Klassenlehrerin oder im Sekretariat bekannt zu geben.

O

Zu einem guten Zusammenleben gehört auch Ordnung. Wichtige Punkte sind hierbei: Das Anstellen in Zweierreihen, das Warten bis 7.45 Uhr vor dem Schulhaus, während der Hofpause nicht ins Schulhaus laufen, die Toiletten sauber zu verlassen usw. (vgl. Haus- und Pausenordnung auf der Homepage)

P

Die Pausen sind verteilt auf eine "große" (20 Minuten) und eine "kleine" (15 Minuten) und finden im Pausenhof statt, auch wenn es leicht regnet. Bitte achten Sie auf entsprechende Kleidung Ihrer Kinder. Bewegung und frische Luft sind uns für Ihre Kinder sehr wichtig. Unsere Pausenengel teilen am Anfang der Pausen Spielzeug aus dem Spielzeugcontainer aus und sammeln es am Ende wieder ein. Bei sehr schlechtem Wetter werden die Kinder im Klassenzimmer betreut.

R

Gewalt kommt immer wieder in verschiedenen Formen vor. Bitte hören Sie Ihrem Kind zu, wenn es von Gewaltübergriffen erzählt und suchen Sie in Wiederholungsfällen das Gespräch mit der Klassenlehrkraft. Urteilen Sie aber bitte nicht einseitig auf Grund der Erzählungen Ihres Kindes und sprechen Sie mit ihm auch über sein eigenes Verhalten.

S

Ihr Kind sollte ohne Schmuck, auch ohne "Freundschaftsbänder" zur Schule kommen. Im Sportunterricht können Halsketten, Ohrringe und Armbänder zu Verletzungen führen, verloren gehen und bereiten außerdem Schwierigkeiten beim Abnehmen. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.

T

Das Telefonieren von der Schule aus kann den Kindern nur in Notfällen gestattet werden. Teilen Sie bitte der Schule umgehend mit, wenn sich Änderungen bei Ihren Kontaktdaten ergeben haben (→ Notfallzettel).

U

Seit dem Schuljahr 2009/2010 gelten folgende Übertrittsregelungen:

  • Erster Informationsabend in der 3.Klasse
    Thema: Möglichkeiten des bayerischen Schulsystems
  • Zweiter Informationsabend in der 4.Klasse
    Thema: Übertrittsregelungen nach der 4. und 5. Jgst
  • In der 4. Jahrgangsstufe:
    Einführung einer Richtzahl von Leistungsnachweisen
    Ansage der Termine von Leistungsnachweisen
    Stärkere Ausweisung von Lernphasen
    Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand im Januar an Stelle des Zwischenzeugnisses
  • Schullaufbahnempfehlung
    Gymnasium bis Notendurchschnitt 2,33 (D, M, HSU)
    Realschule bis Notendurchschnitt 2,66 (D, M, HSU)
  • Probeunterricht an RS und GY (Fächer D und M)

Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den Fächern D und M mindestens die Noten 3 und 4 oder 4 und 3 erreicht werden. Bis zur Notenkonstellation 4/4 in D und M. ist der Elternwille ausschlaggebend.

V

Die VERA-Arbeiten finden im zweiten Halbjahr der 3. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Sie werden zentral gestellt zeitgleich in allen Bundesländern durchgeführt.

W

Die Vermittlung von Werten wie Toleranz, Respekt, Hilfsbereitschaft, Achtung vor religiöser Überzeugung und Freundlichkeit ist uns ein wichtiges Anliegen (vgl. auch Leitbild der Schule) bei dessen Umsetzung wir Sie herzlich um Ihre Unterstützung bitten.

Z

Das Zwischen- und Jahreszeugnis der 1. Klasse sowie das Zwischenzeugnis der 2. Klasse enthalten einen Bericht insbesondere über das Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten. In der 2. Klasse erhalten die Schüler weiterhin bewertende Rückmeldungen, die in eine Benotung übergehen. Im Jahreszeugnis werden die Leistungen in den einzelnen Fächern benotet. Das Zwischenzeugnis wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Schulwoche im Februar ausgegeben. In der 1. und 2. Jahrgangsstufe ist es möglich, das Zwischenzeugnis durch ein so genanntes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen.

Das Jahreszeugnis erhalten die Schüler am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien. Die 4. Klassen erhalten kein Zwischenzeugnis, sondern am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Schulwoche im Januar eine Noteninformation und am ersten Unterrichtstag im Mai ein Übertrittszeugnis.